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Bauernhochzeit

Das offizielle Thema der Veranstaltung in diesem Jahr lautet "Bauernhochzeit". Der Hochzeitslader wandert durch die Orte, um die Verwandtschaft einzuladen. Neben den alltäglichen Verrichtungen im Haus aus Zaisenhausen und dem Steigengasthof müssen auch zusätzliche Vorbereitungen für die Hochzeit getroffen. Die Mägde winden Kränze, um die Gaststube zu schmücken.

Hochzeiten waren im 18. Jahrhundert streng reglementiert, es war je nach sozialer Schicht und Status genau festgelegt, wieviel Gäste eingeladen werden durften. Hochzeitsordnungen stellen eine der besten Quellen dar, um herauszufinden wie damals gefeiert wurde.

Die „Lands- und Dorfordnung“ besagte „Von Hochzeiten und Schenckhungen“, dass für gewöhnlich jeder Untertan auf dem Land nur 2 Tische für seine Freunde und Verwandte verwenden durfte, wobei an einem Tisch nicht mehr als 10 Personen sitzen sollten. Das „Nothdürfftige gesinde“ sollte allerdings in diesen maximal 20 Personen nicht inklusive sein, allerdings auch nicht mehr als einen Tisch besetzen und die Zahl von 10 Personen nicht überschreiten. Einfach sich zu einer solchen Hochzeitsgesellschaft hinzu zu gesellen war ausdrücklich bei Ankündigung einer Strafe verboten. Armen Leuten war jedoch nur das Laden der nächsten „bluetsfreundt“en gestattet. Bei den Mahlzeiten sollten jeweils nur 4 einfache Essen „oder Trachten“ gereicht werden. Die Dauer der Hochzeit wurde auf zum „längstem Zween Tag“ limitiert. Den Hauptleuten, später Schultheißen, wurde die Überwachung des Ablaufes der Hochzeitsfeiern und die Unterbindung aller „Üppigkeith“ und gewisser ungern gesehener Erscheinungen beim Tanzen wie „ungeschickht lauffen, Springen, verdrehen, herumbwerffen, schwenckgen, Schreyen“ angewiesen.

Für auswärtige Gäste war das Einnehmen einer Suppe vor der Trauung gestattet. Am Samstag wird unsere Hochzeitsgesellschaft also zunächst im Haus aus Zaisenhausen mit der Hochzeitssuppe verköstigt.

Wir sind zwar Teil der Hochzeitsgesellschaft, warten aber mit den Pferden draußen vor dem Haus.

 

Eine „Obrigkeitliche Verordnung“ für die Untertanen auf dem Land von 1710 [...] untersagt [...] „das Schiessen bey Begleitung einer aus dem Dorff abziehenden / oder in den Flecken kommenden Braut / bey hoher Straff...“. Dies legt natürlich nahe, dass ein Hochzeitsschießen prinzipiell sehr verbreitet war.
 
Unsere Burschen lassen sich natürlich das Salutschiessen zu Ehren des Brautpaars nicht nehmen.

Nachdem alle Gäste eingetroffen sind, bereitet sich die Gesellschaft auf den Kirchgang vor. Das Brautpaar - der Bräutigam hoch zu Roß, die Braut auf dem geschmückten Karren - führen den Hochzeitszug an.

Oben auf dem Hügel wird in der kleinen Kapelle die Ehe vom Pastor geschlossen. Während die Hochzeitsgesellschaft der Trauung beiwohnt, schmücken fleissige Hände das Wirtshaus, stellen das üppige Mahl fertig, decken den Tisch ein und bereiten alles für die Speisung der rückkehrenden Hochzeitsgäste vor.

Nach dem Kirchgang kommt die Hochzeitsgesellschaft zurück von der Kapelle und hält Einzug im Steigengasthof.

Die Hochzeitsgäste nehmen im geschmückten Gastraum Platz und lassen sich von den Küchen- und Schankmägden verköstigen. Rinderschmorbraten mit Spätzle gibt es, dazu etliche Beilagen wie grüner Salat, Rote Beete, Gurkensalat, als Nachspeise eine Schokoladencreme, die mit Eischnee als Baiser überbacken wurde.

Die Mägde und Knechte bekommen nichts ab von dem Festmahl, sie müssen am Katzentisch sitzen und mit einer schlichten Potage vorlieb nehmen, einem dicken Eintopf mit geröstetem Brot, Wirsing und diversen Fleisch- und Gemüseresten der letzten Tage.

Zur Unterhaltung der Gesellschaft wird nach dem Essen ein lustiger Schwank als Puppentheater aufgeführt. Danach spielen die Musiker vor dem Gasthof zum Tanz auf. Ausgelassen tanzt die Jugend, sogar die Mägde reihen sich ein in den lustigen Reigen.

Erst am nächsten Tag fahren Braut und Bräutigam zurück zu ihrem Haus in Zaisenhausen. Die Mitgift der Braut, bestehend aus einer Truhe, einem Koffer und einem Bett, führen sie auf einem Karren mit.

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