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Glossar:

Emmer (Triticum dicoccum), auch Zweikorn genannt, ist eine Pflanzenart aus der Gattung Weizen (Triticum). Er ist, zusammen mit Einkorn, eine der ältesten kultivierten Getreidearten und galt zur Römerzeit als "Weizen von Rom". Der Emmer hat zwei Körner pro Ährchen, die fest von Spelzen umschlossen werden, und lange Grannen. Emmer kann bis zu 1,50 m hoch wachsen. Emmergetreide ist eiweiß- und mineralstoffreich. Trotz seiner mäßigen Klebereigenschaften ist Emmer auch für die Brotherstellung geeignet. Vollkornbackwaren verleiht Emmer einen herzhaften und leicht nussigen Geschmack. Ebenso wird der Emmer für die Bierherstellung eingesetzt (dunkel, meist trüb, sehr würzig.

Hintersassen sind vom Grundherrn abhängige Bauern, die oft nicht mit einem kompletten Gut, sondern nur mit einem Haus, Garten oder einzelnen Feldern ansässig waren. Neben persönlich freien Hintersassen, die nur wirtschaftlich und sachrechtlich zu Leistungen verpflichtet waren, existierten halb- und unfreie Hintersassen (Hörige) in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis.

Eine Hufe (in Süddeutschland auch Hube genannt) ist ein Stück landwirtschaftlicher Nutzfläche, das zur Versorgung eines Bauernhofes dient. Ursprünglich bezeichnete das Wort die Agrarfläche, die bei Dorfneugründungen den Neubauern zugewiesen wurde. Später wurde der Begriff als Flächenmaß verwendet, je nach Region und Zeit variiert die Größe etwa zwischen 6 und 18 Hektar. Im späten Mittelalter bezeichnet die „Hufe“ einfach den Hof, also einen Vollerwerbsbetrieb unterschiedlicher Größe.

Die Jungpfalz bzw. das Fürstentum Pfalz-Neuburg entstand 1505 als Folge des Landshuter Erbfolgekriegs durch den Schiedsspruch Kaiser Maximilians I. und des Ingolstädter Vertrags von 1509. Es hatte bis 1808 Bestand. Durch die kaiserliche Entscheidung wurden Teile des Erbes von Georg dem Reichen (Bayern-Landshut) mit jährlichen Einkünften von 24.000 Gulden aus bayerischen Gebieten, hauptsächlich nördlich der Donau, für Ottheinrich und Philipp, die beiden Söhne des Wittelsbacher Pfalzgrafen Ruprecht von der Pfalz, geschaffen.

Als Latifundium wurde bereits im Römischen Reich ein ausgedehntes Landgut bezeichnet. Der Grundeigentümer eines solchen landwirtschaftlichen Großbetriebs verteilt seinen Besitz auf mehrere Kleinpächter und lebt von den Pachtzinsen. Der Kleinpächter trägt also das gesamte Risiko.

Eine Manse ist eine unselbstständig bewirtschaftete Erwerbseinheit (Hof oder Bauernstelle), die einem Herrenhof untergeordnet und diesem zehntpflichtig ist. Mansen waren von unterschiedlicher Größe und umfaßten in der Regel so viel Kulturland, wie eine Großfamilie bewirtschaften konnte. Im späten Mittelalter wird der Begriff manchmal auch als Flächenmaß verwendet und entspricht dann etwa 32 Hektar.

Ein Ministeriale ist sozusagen ein „Beamter“. Im Frühmittelalter waren zunächst Unfreie als Verwalter für Königsgüter, aber auch für den überregionalen Adel und für die Klöster auf lokaler Ebene tätig. Im Hochmittelalter bildete sich aus dieser Schicht der Stand des Dienst- bzw. Ministerialadels heraus.

Der Begriff Zehnt oder Zehent bezeichnet eine traditionelle Steuer auf den Grund, meist in Form von Naturalien, die an eine religiöse (Kirche) oder weltliche (König, Grundherr) Institution abgegeben werden muß.

 

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