Zu unserer Hofstelle in Ammerfeld gehört auch ein Holzrecht.

Das bedeutet, daß ein Teil des Waldes um Ammerfeld gemeinschaftliches Eigentum ist, dessen Bewirtschaftung durch die Holzrechtlergemeinschaft betrieben wird (Stichworte Allmende). Das Holzrecht ist fest mit der Hofstelle verbunden und kann nicht veräußert werden.

Die Holzarbeit wird normalerweise von beauftragten Arbeitern durchgeführt. Hochwertiges Holz wird an die umliegenden Sägewerke verkauft, aus dem Erlös des Holzverkaufs wird der Arbeitslohn der Waldarbeiter bezahlt.

Für die Holzrechtler selbst fallen zusätzlich jedes Jahr einige Ster nicht ganz so hochwertiges Holz an, das als Brennholz ausgewiesen wird. Dieses Sterholz wird in Meterstücken am Weg fertig aufgesetzt und muß nur noch abgeholt werden.

Außerdem wird jedem Rechtler noch ein Waldstück zugeteilt, welches nach den offiziellen Fällarbeiten vom Astholz befreit werden muß, damit es für eine Neuanpflanzung bereit ist. Diese Arbeit sollte jeder Holzrechtler selbst ausführen.

auf dem Bild: Bert und Molly beim Abtransport von Astholz

 

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