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Jugendordnung der Augsburger Computer-Freunde e.V. vom 7. Dezember 1990

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§1 Name und Sitz

1

Die Jugendgruppe führt den Namen "Jugendgruppe der Augsburger Computer-Freunde e.V."

2

Sitz der Jugendgruppe ist Augsburg

§2 Zweck

1

Die Jugendgruppe der Augsburger Computer Freunde e.V. setzt sich für die Aufgabe, jugendliche Computer-Anwender unter Wahrung einer kritischen Distanz zum verantwortungsvollen Einsatz von Computern anzuleiten, Möglichkeiten für den Erfahrungsaustauch und sozial Kontakte zu schaffen und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verbesserung der beruflichen Chancen anzubieten.

2

Förderung von Kreativität, Fantasie und sozialem Engagement zählen ebenso zu den Zielen der Jugendgruppe wie demokratische Erziehungsarbeit. Darüber hinaus setzt sie sich kritisch mit den "neuen Medien" und den Folgen zunehmender Technisierung auseinander und klärt auch über soziale Folgen auf. Besonderer Wert wird auch auf die Schaffung und das Angebot von alternativen Freizeitbeschäftigungen gelegt. Dabei werden kulturelle und soziale Aspekte berücksichtigt.

3

Außerdem wird der Kontakt zu Jugendgruppen und Computeranwendern im In- und Ausland gesucht und gefördert.

4

Zur Durchsetzung dieser Ziele arbeitet die Jugendgruppe der Augsburger Computer-Freunde e.V. eng mit anderen Jugendgruppen und Interessenvertretungen von Jugendlichen zusammen.

§2 Mitgliedschaft

1

Mitglied in der Jugendgruppe der Augsburger Computer-Freunde e.V. sind alle Mitglieder der Augsburger Computer-Freunde e.V. die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

2

Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand der Augsburger Computer-Freunde e.V. und die Jungendleitung gemeinsam.

3

Die Mitgliedschaft endet mit

  • dem Tod des Mitglieds
  • durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an die Vorsitzenden der Augsburger Computer-Freunde e.V. und die Jugendleitung; sie ist jeweils zum Schluß einer Quartals unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zulässig.
  • Durch Ausschluß aus den Augsburger Computer-Freunde e.V. Näheres regelt die Satzung der Augsburger Computer-Freunde e.V.

§3 Organe der Jugendgruppe

1

Die Organe der Jugendgruppe sind

  • Die Jugendleitung
  • Die Jugendversammlung

§4 Die Jugendleitung

1

Die Jugendleitung besteht aus zwei gleichberechtigten Jugendleitern und einem Kassierer.

2

Die Jugendleitung wird von der Jugendversammlung für die Dauer vom einem Jahr mit einfacher Mehrheit gewählt.

3

Die Wahl der Jugendleitung ist vom Vorstand der Augsburger Computer-Freunde e.V. zu bestätigen. Wird die Bestätigung verweigert kann sich die Jugendgruppe an die Mitgliederversammlung der Augsburger Computer-Freunde e.V. werden. Diese entscheidet endgültig

4

In die Jugendleitung können alle Mitglieder der Jugendgruppe und Mitglieder der Augsburger Computer-Freunde e.V. gewählt werden, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

5

Die Aufgabe der Jugendleitung ist es, die Veranstaltungen der Jugendgruppe zu planen, zu koordinieren und durchzuführen sowie die Geschäfte der Jugendgruppe zu führen. Die Jugendleiter vertreten die Jugendgruppe im Vorstand der Augsburger Computer-Freunde e.V. und nach außen.

§4 Jugendversammlung

1

Die Jugendversammlung ist Jährlich von den Jugendleitern unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen durch persönliche oder schriftliche Einladung einzuberufen.

2

Sie ist beschlußfähig, wenn mehr als 50% der Mitglieder anwesend sind.

3

Die Jugendversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Festlegung der Arbeit der Jugendgruppe
  • Entgegennahme des Rechenschaftsberichts der Jugendleitung und Entlastung der Jugendleitung.
  • Wahl der Jugendleitung
  • Festlegung der Verwendung der Geldmittel
  • Beschlüße über Änderungen der Jugendordnung
  • Entgegennahme des Rechenschaftsberichts der Kassierers
  • Wahl von 2 Kassenrevisoren

§5 Änderung der Jugendordnung

1

Änderung der Jugendordnung bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten der Jugend-Mitgliederversammlung.

2

Änderung der Jugendordnung dürfen nicht gegen die Satzung der Augsburger Computer-Freunde e.V. verstoßen. Beschließt die Jugendversammlung eine solche kann sie durch den Vorstand der Augsburger Computer-Freunde e.V. aufgehoben werden.

§6 Auflösung der Jugendgruppe

1

Bei Auflösung der Jugendgruppe geht das gesamte Vermögen an die Augsburger Computer-Freunde e.V. über, die es wieder für Jugendarbeit verwenden.

Liste weitere abrufbarer Satzungen


Satzungsart Datum Status